Schloß Holte-Stukenbrock
LOCALBENEFITS Schloß Holte-Stukenbrock (Sachbezugskarte)
Jetzt als Arbeitgeber LOCALBENEFITS als steuerfreien Sachbezug nutzen.
Beschreibung
Sachbezugskarte
In Schloß Holte-Stukenbrock gibt es bislang noch keinen Stadtgutschein, aber eine lokale Guthabenkarte, die Arbeitgeber aus Schloß Holte-Stukenbrock als Instrument der Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung einsetzen können. Die Guthabenkarte erfüllt dabei die Kriterien des steuerfreien Sachbezugs (gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG). So können lokale Unternehmen Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Monat für Monat eine komplett steuer- und abgabenfreie Sachzuwendung von bis zu 50 Euro (bis Ende 2021 waren es noch 44 Euro) als geldwerten Vorteil zukommen lassen. Die Sachbezugskarten werden jeden Monat automatisch mit dem hinterlegten Wert aufgeladen und mit dem Arbeitgeber abgerechnet. Einfacher geht es nicht.
Häufig werden als Arbeitgeber-Benefits spezielle Einzelgutscheine wie z.B. ein Tankgutschein, ein Essensgutschein oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio genutzt. Die Nutzer sind also festgelegt und können nicht nach Ihren Vorlieben wählen. Die lokale Guthabenkarte in Schloß Holte-Stukenbrock hingegen vereint zahlreiche dieser einzelnen Gutscheine. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können frei aus einer Vielfalt lokaler Geschäfte, Restaurants und Dienstleistungsbetriebe wählen. So leistet die Guthabenkarte nicht nur einen positiven Beitrag zum Employer Branding, sondern ist zugleich eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, seine lokale Verbundenheit mit Schloß Holte-Stukenbrock zum Ausdruck zu bringen, denn das Geld bleibt in Schloß Holte-Stukenbrock und fließt nicht in den Online-Handel.
Weitere Informationen zur Nutzung der steuer- und abgabenfreien Sachbezugskarte können Sie über untenstehendes Formular anfordern.
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